- Hits: 100916
Inhalt Kurzfassung
Stand: Januar 2025
Johannes Erwin Eugen Rommel wurde im Jahr 1891 in Heidenheim an der Brenz geboren. Bereits nach wenigen Jahren zog die Familie Rommel nach Aalen, die nördlich gelegene Kreisstadt des Ostalb-Kreises. Der Vater hatte dort eine Anstellung als Rektor des Progymnasiums erhalten.
In Herrlingen, nahe Ulm, endete das Leben von Erwin Rommel am 14. Oktober 1944.
Der NS-Diktator Adolf Hitler hatte zwei Generale beauftragt, den in Ungnade gefallenen Generalfeldmarschall Erwin Rommel mit einer Zyankali-Kapsel ums Leben zu bringen.
Die Veteranen des Afrika-Feldzuges der Jahre 1941- 1943, hatten nach dem Krieg den „Verband Deutsches Afrika-Korps e. V.“ gegründet. 1961 entschloss sich der Verband, dem Generalfeldmarschall Rommel in seiner Geburtsstadt ein Denkmal zu setzten.
Die Mittel dazu hatten sie überwiegend selbst aufgebracht.
Die Stadt Heidenheim stimmte dem Vorhaben zu.
Der damalige Oberbürgermeister Elmar Doch beabsichtigte gar, „etwas architektonisch Schönes“ zu schaffen. Der Gemeinderat war der Meinung, Rommel habe „in der Welt einen guten Klang und seine Heimatstadt habe keine Veranlassung, von ihm abzurücken“.
Den Auftrag zur Ausgestaltung erhielt der Heidenheimer Bildhauer Franklin Pühn.
Zur Einweihung am 12. November 1961 waren eine hohe Anzahl Gäste aus aller Welt gekommen! (siehe Wikipedia).
Jetzt im Jahr 2024, 79 Jahre nach Kriegsende, ist zu bedenken, dass den damaligen Mitbürgern die Schrecken des zweiten Weltkrieges weit näher waren als heute. Genauso war auch das Wirken und Verhalten einer besonderen Persönlichkeit, wie des Generalfeldmarschalls Erwin Rommel, weit näher als heute!.
Nun, Jahrzehnte nach Kriegsende, glauben die Verantwortlichen unserer Kreisstadt, gesteuert von linken Kräften, das Handeln des Erwin Rommel besser beurteilen zu können als die Damaligen und das bundesdeutsche Institut für Zeitgeschichte (IfZ)!
Anstatt sich an den Ausarbeitungen dieses Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) zu orientieren, folgt die Stadtverwaltung Heidenheim den hetzerischen und unbestätigten Auslassungen einer sogenannten „Geschichtswerkstatt“.
An Ihrer Spitze der Autor Wolfgang Proske aus Gerstetten! Proske betätigt sich als Historiker und hat auch einige Bücher verfasst.
(Wobei nicht vergessen werden darf, dass der Begriff des Historikers frei wählbar ist und nicht verliehen wird.
Die ´Bezeichnung Historiker` besagt nur, dass Die- oder Derjenige sich mit einem zurück liegenden Thema befasste und dieses auch veröffentlichte, nichts weiter!)
Der Buchautor Wolfgang Proske versteht es in seinen Büchern, seine Leser gegen die von ihm beschriebenen Personen einzunehmen, indem er sie mit Schuldbegriffen belastet, noch bevor er seine „Beweisführung“ darstellt.
Dagegen stehen die umfangreichen geschichtlichen Ausarbeitungen des Dr. Peter Brause, Bundesrichter a. D., auf seiner Webseite: https://rommel-gedenken-2021.de
Dessen Ausführungen sind geprägt von seinem juristischen Sachverstand!
Hier auf meiner Website habe ich mit Sorgfalt, unter Nutzung authentischer Quellen, die im Umlauf befindlichen unqualifizierten Vorhaltungen gegen dem Berufssoldaten Erwin Rommel entkräftet!
Dies wurde von Dr. Peter Brause auf dessen oben genannter Webseite, Kapitel III Beweiswürdigung unter 4 b), gewürdigt und bestätigt!
So muss, wer wissenschaftlich überprüfte Informationen sucht, sich an die Ausarbeitungen halten, die in der Vierteljahreschrift für Zeitgeschichte, herausgegeben vom Institut für Zeitgeschichte (IfZ) halten!
Es handelt sich um den Aufsatz des Militärhistoriker Dr. Peter Lieb in: Heft 3, Jahrgang 61, ISSN Nr. 0042 5702 B 2176. (auf dieser Webseite mehrfach zitiert).
Das Instituts für Zeitgeschichte ist wie folgt entstanden: Im Mai 1949 wurde auf Anregung der Alliierten das „Deutsche Institut für Geschichte der nationalsozialistischen Zeit“, geschaffen. Daran beteiligt waren der Bund und der Freistaat Bayern. Ab 1952 ist dieses Institut unter seinem heutigen Namen tätig: „Institut für Zeitgeschichte (IfZ)“.
In den Jahren nach 1950, arbeitete das Institut eng mit der Organisation Gehlen und dem aus ihr hervorgegangenem Bundesnachrichtendienst (BND) zusammen. 1961 bekam das Institut die Rechtsform einer öffentlichen Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Gegenwärtig ist es getragen von der Bundesrepublik Deutschland und den sieben Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Vertreter dieser Länder sind Mitglied im Stiftungsrat.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands kamen auf die Zeithistoriker weitere Aufgaben zu. Deren Tätigkeit wurde auf die DDR-Geschichte ausgedehnt. Andererseits wurde mit dem Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam 1992, erstmals ein weiteres Institut vergleichbarer Art gegründet. Die Zahl der Publikationen stieg erheblich an.
In dem nebenan abgebildeten Buch, verfasst von Alexander Stahlberg, Ordonanz-Offizier des Generalfeldmarschalls von Manstein, erscheint auch GFM Erwin Rommel, so wie Stahlberg ihm bei seinem Dienst begegnete. Weitere Informationsquellen sind bei den Ausführungen genannt >
Im Buchhandel ist es zwar nicht mehr erhältlich, jedoch im Internet.
Gebraucht wird es bei www.medimops.de, für ca. € 20,- angeboten.
Eine signifikante Episode aus diesem Buch des Alexander Stahlberg, (Seite 337), finden die Leser hier in Kapitel: Jugend, Beruf und Charakter!
Der Verfasser des zeitgeschichtlichen Buches schildert ein Gespräch zwischen den Generalfeldmarschällen von Manstein und Rommel! Bei dem der Verfasser Stahlberg selbst anwesend war.
Mit dieser Episode wird deutlich, dass Rommel spätestens im Juli 1943 nicht mehr unter dem direkten Einfluss von Hitler stand. Es ist zu folgern, dass Rommel in der Zeit sich dem Widerstand genähert hatte! (Einzelheiten siehe Kapitel: …. Charakter!)
Dem Autor Wolfgang Proske habe ich das abgebildete Buch, zur Kenntnisnahme angeboten.
Er lehnte ab! Sollte ein Historiker nicht alle „Quellen“ nutzen?
(Siehe das nachfolgende Kapitel Zeitzeuge).
Ein signifikantes Beispiel wie der Autor Wolfgang Proske, Gerstetten, arbeitet:
Wolfgang Proske schreibt in Band 3, „Täter Helfer Trittbrettfahrer; NS-Belastete aus dem östlichen Baden-Württemberg“, Seite 153, zu GFM Erwin Rommel:
„…blitzartig vom Major zum „Generalfeldmarschall“ aufstieg.“
Dagegen ist geschichtlich nachgewiesen:
1932 wurde Erwin Rommel zum Major befördert.
1935 ist er aufgrund seiner hervorragenden Arbeitszeugnisse zum Oberst-Leutnant und zum Lehrgangsleiter der Kriegsschule Potsdam befördert worden.
1937 wurde Erwin Rommel Chefausbilder und bekam den Rang eines Obersten. Hitler suchte für seine persönliche Sicherheit einen „tüchtigen Frontoffizier… ohne Generalstabs-Ausbildung“. Rommel hatte diese einst abgelehnt.
Das prädestinierte Rommel für die ausgeschriebene Aufgabe. Der Chefadjutant der Wehrmacht, von Below, hatte sich für Rommel stark gemacht.
1939 wurde Rommel als Kommandant des Führerhauptquartiers zum Generalmajor ernannt. Es folgten Einsätze in Frankreich.
1940, im September, verständigten sich Hitler und Mussolini auf eine direkte deutsche Unterstützung. Diese sollten mit Luftwaffenunterstützung und zwei Panzerdivisionen erfolgen.
So wurde Rommel im Januar 1941 zum Arme-Oberbefehlshaber ernannt, mit dem Rang eines Generalleutnants. Im Juli 1941 wurde Rommel zum General der Panzertruppe befördert.
Am 22. Januar 1942 war Rommel Armee-Oberbefehlshaber.
Am 1. Februar 1942 wurde er zum Generaloberst befördert.
Am 22. Juni 1942, nach der Eroberung von Tobruk wurde er zum Generalfeldmarschall befördert.
Zehn Jahre liegen zwischen dem Rang eines Majors und dem des Generalfeldmarschalls! Zudem war ab 1939 Krieg!
Ein Historiker sollte wissen, dass in Kriegszeiten die Beförderungen schneller gehen. Dies ist auch in den unteren Chargen so.
Seine Folgerung: „Der blitzartigem Aufstieg“ ist demnach falsch und unsachlich!
Geblitzt hat es schon, aber aus Kanonen und durch Granaten!
Einige Veröffentlichungen, aber auch die Behandlung des Rommel-Denkmals in Heidenheim, leiden darunter, dass deren Verfasser und Entscheidungsträger, nicht die maßgeblichen Arbeiten des bundesdeutschen Instituts für Zeitgeschichte beachten!
In der Amtszeit des im Jahr 2021 in Ruhestand gegangenen Oberbürgermeisters Bernhard Ilg begannen die wiederkehrenden Beschmutzungen des Rommel-Denkmals. OB Bernhard Ilg hatte zudem beschließen lassen, dem Denkmal ein Mahnmal vorzusetzen.
Dieses Mahnmal soll einen Schatten auf Rommel werfen, weil in Nordafrika Minen aus dem Weltkrieg, in den Ländern Ägypten, Libyen und Marokko, noch nicht entfernt sind.
Mit dieser Handlung einer demokratischen Stadtverwaltung, wird großzügig übergangen, dass in diesen Kampfgebieten auch Minen von anderen Nationen, wie Italien und Großbritannien verlegt worden sind.
Es wird nicht bedacht, dass Rommel aus juristischer Sicht für die Entfernung der Minen nicht verantwortlich gemacht werden kann. (Siehe nachstehendes Zitat)
Dazuhin wird das Ottawa-Abkommen mit seiner grundsätzlichen Aussagekraft übersehen. - Aus diesem Abkommen lässt sich zweifelsfrei schließen, dass das Legen von Minen, im Zuge einer kriegerischen Handlung, von dem jeweiligen Land zu verantwortet ist! – Nicht jedoch einer einzelnen Person angelastet werden kann!
Zitat aus www.rommel-gedenken-2021.de; Verfasser der Jurist Dr. Peter Brause, Bundesrichter a. D.:
„Für Rommel gab es keine Rechtspflicht, die Minen beim Rückzug zu beseitigen. Dass es im ehemaligen Kriegsgebiet noch heute deutsche, englische und italienische Minen gibt, die zu zivilen Opfern führen, ist ein Versagen der Nachkriegspolitik. Rommel dafür nach 77 Jahren erstmals verantwortlich zu machen, ist haltlos.“ Zitat Ende.
Nach einer Vorbereitungszeit von fünf Jahren wurde im Juli 2020 in Heidenheim ein „Minen-Mahnmal“, vor dem Rommel-Denkmal eingeweiht.
Seit dieser Zeit der Zweifel und Schattenwürfe auf das Denkmal Rommel, häuften sich die Verunstaltungen des Denkmals durch fehlgeleitete Zeitgenossen. So wurde das Rommel-Denkmal in Heidenheim mit Farben besprüht und Erwin Rommel verunglimpft:
Da gab es „Kosenamen“ wie „NAZISAU“, „FiCK DICK DU ARSCHLOCH“, „WEG MIT DER“, „BRAUNEN SCHEISSE“, NAZIGENERAL“, „NAZIMÖRDER“!
Auch mit dem APO-Zeichen sowie einem stilisierten Penis wurde das Denkmal eines weltweit geehrten Soldaten beschmutzt .
Wolfgang Proske hat 10 Bände über Personen der NS-Zeit auf seine Art erarbeitet. Dafür wurde ihm im Herbst 2021 die Stauffer-Medaille des Landes Baden-Württemberg verliehen.
Dr. Proskes Schreibweise ist zwar flüssig und von eingängiger Lesbarkeit. Jedoch fällt der stimmungsmachende Stil auf. Der Leser soll bereits mit der Beschreibung der Person gleich gegen diese eingenommen werden.
Ich meine, dass ein Historiker sich neutral und sachlich ausdrücken sollte!
Nicht zu verstehen ist, warum die kritikwürdigen, nicht belegbaren Ausführungen gegen Erwin Rommel und des Autoren besonderer Schreibstil akzeptiert und auch noch geehrt werden.
Damit stehen solche Belobiger nicht im Einklang mit dem bundesdeutschen Institut für Zeitgeschichte!
(Siehe dazu die Kapitel: getrübte Sicht – qualifizierte Sicht, die Heidenheimer Piktogramme und das Kapitel: Gedenken? .
In einem Gespräch mit Dr. Proske im Herbst 2021 machte ich ihm Vorhaltungen wegen seiner Darstellungen zu Rommel.
Wolfgang Proske meinte damals: "Er habe diese Ehrung ja für seine ganze Arbeit bekommen und nicht für ein einzelnes Kapitel!"
Ich nahm das als ein gewisses Eingeständnis an, dass nicht alle seine Arbeiten ernst zu nehmen sind!
Bei den Arbeiten des Dr. Proske fallen die Masse der Fußnoten, das
„Kleingedruckte“, auf.
Damit sind wir bei einem weiteren Unwegsamen! Es soll mir Einer sagen, er sei all den Fußnoten nachgegangen. Wer es versucht, wird staunen.
Man muss annehmen, dass Proske damit einen „gewichtigen“ Eindruck erwecken will!
Gegen den Verfasser Wolfgang Proske ein Zitat aus: Wikipedia, Rommel und der Nationalsozialismus: (47, nach Maurice Philip Remy. List, München 2002, ISBN 3-471-78572-8,S.170.):
„Im Rahmen seines Einsatzes (Rommel) in Nordafrika kam es erstmals zu Spannungen zwischen Rommel und Hitler. ...Während Rommel seine eigenen Einschätzungen nach militärstrategischen Gesichtspunkten vornahm, sah er bei Hitler ideologische Gründe vorherrschen. Ungewöhnlich scharf verurteilte er Hitlers Agieren in Bezug auf Nordafrika: „Mir wurde es klar, dass Adolf Hitler die wahren Verhältnisse nicht sehen wollte und sich gefühlsmäßig gegen das wehrte, was sein Verstand ihm sagen musste.“
Zitat Ende.
Es wird in diesen Jahren von einige Zeitgenossen behauptet, die Geschichte des Zweiten Weltkrieges aus „neuerer Sicht“ anders erkannt zu haben. Dies muss in den Bereich der persönlichen Behauptungen fallen, sofern es nicht mit den Ausarbeitungen des Instituts für Zeitgeschichte konform geht!
Diese „Neuen Sichten“ ändern nichts daran, dass Generalfeldmarschall Erwin Rommel kein Kriegsverbrecher war!
Im Gegenteil, Rommel hebt sich von der Masse der übrigen Generalität ab, da er bereits 1942 im Afrika-Feldzug Befehle Adolf Hitlers nicht befolgte.
Schlussfolgerung:
Ein General, der Befehle des obersten Kriegsherrn verweigert, kann ihm niemals hörig gewesen sein, oder ihm verfallen und was noch alles, sein? Liebe Historiker, dies ist mit logischem Denken zu folgern, unterstützt durch Veröffentlichungen, die gerne auf die Seite geschoben werden!
Diese Befehlsverweigerungen des General Rommel retteten Soldaten beider Seiten, auch jüdischen, ehemals deutschen Mitbürgern in den gegnerischen Kampfeinheiten, das Leben!
Klarheit in dieses Dickicht aus Verleumdungen, Hetze, Wichtigtuerei dabei auch Geldmacherei, um den GFM Erwin Rommel, bringt auch nachfolgende Webseite: www.rommel-gedenken-2021.de, Verfasser Rechtsanwalt Dr. Peter Brause, Bundesrichter a. D.
Der Inhalt dieser Webseite ist geprägt von dem enormen juristischen Wissen und Verstand dieses Mannes.
In meiner Website und auch in der vorstehenden Website des Dr. Brause, wird kein Satz zu dem vielfach zitierten „Mythos um Rommel“, zu finden sein. Dieses Wortgebilde, „Mythos um Rommel“, wird immer wieder benutzt, um Stimmung und damit Umsatz zu machen.
Wer bewusst und unbewiesen entgegen den Feststellungen der beauftragten Bund- und Ländereinrichtung: Institut für Zeitgeschichte handelt, stellt sich nach meinem Empfinden ins Abseits rechtsstaatlichen Geschehens.
Das kann auch mit Artikel 5, Satz 1 des Grundgesetzes nicht konform gehen!
Gez.: Paul Gerhard Schlumpberger, Gerstetten.